BSP genehmigt 5. Welle der Devisenreformen MANILA, Philippinen - Die Bangko Sentral ng Pilipinas (BSP) hat die fünfte Phase der Reformen in ihrem Devisenregulierungsrahmen genehmigt, um sie auf aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen und sie für die breite Öffentlichkeit leichter zu machen Um Devisen innerhalb des Bankensystems zu tätigen. BSP Gouverneur Amando M. Tetangco Jr. sagte in einer Erklärung, dass die Zentralbanken Monetary Board mehrere Änderungen an den bestehenden Devisenvorschriften. Die genehmigten Änderungen der bestehenden Devisenvorschriften ist ein Teil der Banken weiterhin Bemühungen um die Devisen-regulatorischen Rahmen reagieren und abgestimmt mit den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen erleichtern für die breite Öffentlichkeit (beide Einwohner und Nicht-Residenten), um Devisen-Transaktionen innerhalb des Bankwesens System und in den Prozess, das gesamte Investitionsklima im Land zu verbessern, betonte Tetangco. Er wies darauf hin, dass die neue Maßnahme darauf abzielt, den Zugang von Unternehmen zu Devisen für ihre legitimen Transaktionen zu verbessern und zu erleichtern, indem sie eine Verschiebung ihrer Devisengeschäfte aus dem Parallelen zum formalen Markt für ausländische Auslandsinvestitionen hervorruft. Dieser Schritt wird auch die Datenerfassung sowohl der Bestände als auch der Ströme der privaten externen Schulden verbessern, fügte er hinzu. Um dies zu erreichen, sagte Tetangco, dass die BSP es erlauben würde, dass nichtregistrierte ausländische Darlehen des privaten Sektors unter Verwendung von Devisen bezahlt werden, die von autorisierten Agenturen (AABs) und ihren Tochtergesellschaften oder Tochterunternehmen von Devisengesellschaften (AAB-Forex-Korps) innerhalb von drei Monaten erworben werden Zeitraum von Dezember bis Februar. Geschäft (Artikel MRec), Seite: 1, Abschnittmatch: 1 Um für dieses temporäre Fenster zu qualifizieren, sollten die Kredite zum 30. Juni gebucht und ausstehende Zahlungen fällig oder von Dezember bis Februar nächsten Jahres erfolgen. Kreditnehmer sollten bei der BSP einen Antrag bis spätestens 24. November oder Kredite fällig Dezember-9 und am 5. Dezember für Darlehen fällig 10. Dezember und weiter. Tetangco hat die Liste der nicht-handelsbezogenen Kontokorrentgeschäfte erweitert, für die die Devisen frei von AABs oder AAB-forex Corps ohne vorherige BSP-Genehmigung erworben werden können, um die Vermietung von ausländischen Anlagen, die Rückerstattung nicht genutzter ausländischer Geldbeträge und ausländische Darlehen zu berücksichtigen , Die Zahlung von Versicherungsgebühren, einschließlich der Maklergebühren, die an Gebietsfremde fällig sind, für die Eröffnung von öffentlichen Angeboten, die philippinische Anteile betreffen, und die Abwicklung von Einlagensicherungsansprüchen von Devisenanteilen (FCDU) durch die Philippine Deposit Insurance Corp. Der BSP-Chef fügte hinzu, dass die neue Maßnahme es auch erleichtern würde, dass sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde im Devisengeschäft mit dem Bankensystem tätig sind und dabei ein stärkeres Marktvertrauen unterstützen. Dieses Ziel soll die bestehenden Devisenvorschriften und - verfahren weiter liberalisieren, vereinfachen und klären, betont Tetangco. Ihm zufolge würde die neue Regelung AABs und AAB-Devisen-Korps zu verkaufen Devisen für die Vorauszahlung der Einfuhren unabhängig von Betrag ohne vorherige BSP-Genehmigung, aber unterliegen Standard-Dokument Anforderungen. Es würde auch die Anforderungen an die Dividendenausschüttung der Divestment-Erlöse aus Fremdwährungsaktiva, die durch Devisengeschäfte von AABs oder AAB-forex Corps erworben wurden, nach innen übertragen. Tetangco sagte, die neue Maßnahme hebt auch die Anforderung an die Umwandlung in Pesos die ausländische Finanzierung von ausländischen Direktinvestitionen zu qualifizieren für die Registrierung mit dem BSP und gleichzeitig von der früheren BSP Genehmigungsanforderung freigestellt fremdfinanzierten Darlehen, die Infrastrukturprojekte in der Regierungs-Liste der Public-Private Partnership (PPP) - Projekte. Allerdings erklärte er, dass diese Kredite nachträglich bei der BSP registriert werden müssten, um für die Instandhaltung mit Devisen zu qualifizieren, die von AABsAAB-forex corps gekauft werden sollen. Darüber hinaus vereinbarte der BSP, auch Mikrofinanzierungen in die Liste der Projekte einzubeziehen, die für eine ausländische Finanzierung gemäß § 25 des Handbuchs für Devisengeschäfte in Betracht kommen. Ebenso hebt die Maßnahme auch die dreitägige Frist, innerhalb derer Devisen, die für Einfuhrzahlungen gekauft und in FCDU-Konten eingezahlt werden, an den Offshore-Empfänger übergeben werden müssen, und hebt auch die vorherige BSP-Genehmigungspflicht für Verlängerungen über ein Jahr nach der Gültigkeit der Buchstaben von (LCs). Allerdings stellte er klar, dass LCs mit Zahlungsbedingungen von mehr als einem Jahr, gerechnet ab dem ersten Versanddatum, durch das Fremdwährungshandbuch abgedeckt sind, das ausländische Kredite regelt. Tetangco sagte, dass der BSP wachsam bleiben würde und bereit ist, zu handeln, um den Devisenmarkt stabil zu halten. Ungeachtet der neuen Regeln wird von den Banken erwartet, dass sie weiterhin sichere und solide Praktiken in ihren Devisengeschäften und im Umgang mit Kunden oder anderen Gegenparteien einführen werden, sagte der BSP-Chef. Im Oktober vergangenen Jahres, genehmigte die BSPs Monetary Board die vierte Phase der Devisen-Liberalisierung, wo es die Grenze für Dollar-Käufe und entspannt die dokumentarischen Anforderungen. Die Zentralbank erhöhte die Limitierung von Fremdwährungseinkäufen durch philippinische Einwohner von akkreditierten Banken auf 60.000 von 30.000. Es erlaubte auch Touristen und Filipinos, die im Ausland wohnten, ihre Pesos in so viel wie 5.000 von 200 an den Flughäfen und in den anderen Häfen der Ausgänge umzuwandeln, ohne Beweis zu zeigen, daß sie ihre Dollar für Pesos verkauften, als sie zuerst ankamen. Es erlaubt auch Importeure, so viel wie 1 Million anstelle von 100.000 an akkreditierten Banken zu kaufen, um Vorauszahlungen für ihre Einkäufe zu leisten. Ebenso können Fremdwährungsdarlehen des privaten Sektors, die bei der Zentralbank registriert sind, ohne vorherige BSP-Genehmigung vorausbezahlt werden, solange eine Vorankündigung der BSP mindestens einen Monat vor dem Zielzahltag und einem BSP vorliegt Einreichbrief wird an die verkaufende Bank übergeben. Die Liberalisierung erhöhte auch den Betrag, den jeder Anleger jedes Jahr für ausländische Investitionen oder Investitionen in Schuldpapiere auf 60 Millionen von 30 Millionen kaufen darf. Im Januar 2009 genehmigte das BSP die dritte Welle von Devisenreformen, bei denen die Banken nicht mehr verpflichtet waren, sich an die BSP-Berichte über den Verkauf von Fremdwährungen an Unternehmen zu beteiligen, die im Ausland investieren möchten. Im Jahr 2007 genehmigte die BSP die erste und zweite Welle von ausländischen ecxhange Liberalisierungsmaßnahmen durch die Erhöhung der Devisenbeschränkungen für Dollar-Einkäufe von den Einwohnern und die Auslandsinvestitionen ohne Dokumentation zu moderieren den Anstieg der peso. Regulations Regulierung Thema: Reformen an der Devisen Regulatorischer Rahmen Gemäß der Beschlussfassung Nr. 1455 vom 20. Dezember 2007 zur Genehmigung bestimmter Reformen zur weiteren Liberalisierung der Devisenvorschriften und - verordnungen gelten die folgenden Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 1389 vom 13. April 1993 in der geänderten Fassung vom 24. Mai 2007, Rundschreiben Nr. 388 vom 26. Mai 2003, Rundschreiben vom 9. August 2001, Rundschreiben vom 24. Januar 2002 in der geänderten Fassung und Rundschreiben vom 9. Februar 2004 werden wie folgt geändert: Abschnitt 1. Weitere Änderungen des Rundschreibens Nr. 1389 vom 13. April 1993, in der geänderten Fassung A. Abschnitt 2 erhält folgenden Wortlaut: ldquoSection 2. Verkäufe von Devisen durch AABs, NBBSEs und ihre TochtergesellschaftenAffiliate Forex Corporations für Nichthandelsgeschäfte. AABs, Nichtbanken Bangko Sentral und Pilipinas-Supervised Entities (NBBSEs) und deren Tochtergesellschaften können Devisengeschäfte Devisen an die Gebietsansässigen verkaufen, um Zahlungen an ausländische Begünstigte für nicht-handelsbezogene Kontokorrentzwecke (zB Bildungsausgaben, medizinische Kosten, Reisekosten) zu decken Und Gehälter von ausländischen Expatriates) ohne vorherige Bangko Sentral ng Pilipinas Genehmigung, vorbehaltlich der folgenden dokumentarischen Anforderungen und Richtlinien: a. Für Verkäufe, die US30,000 nicht übersteigen - Anwendung zum Kauf von Devisen mit dem vorgeschriebenen Format b. Für Verkäufe über US30,000 - Anwendung, zum der Devisengeschäfte unter Verwendung des vorgeschriebenen Formats zu kaufen und gestützt durch Dokumente, die unter vorhandenen Richtlinien spezifiziert werden. Für den Verkauf von Devisen, unabhängig von Betrag, für die Zahlung von nicht-handelspflichtigen Verpflichtungen, die ausländische Währung Kredit-oder ausländische Investitionen sind, gelten die Dokumente nach den bestehenden Vorschriften vorgeschrieben. NBBSEs, einschließlich Forex Corporations, dürfen keine Devisen an: a. Nichtansässige und b. Einwohner für ndash 1) Investitionszwecke (im In - und Ausland) einschließlich Kapitalrückführung und Überweisung von Gewinnen und Dividenden darauf 2) Zahlung von Devisentermingeschäften an Gebietsansässige außer AABs 3) Zahlung von unregistrierten Fremdwährungsdarlehen gegenüber nichtansässigen Finanzinstituten . Ausstehende nicht registrierte Kreditzusagen vom 27. Oktober 2000 können jedoch weiterhin von Devisengesellschaften gepflegt werden. 4) Zahlung von FCDU-Darlehen, die nicht mit Devisengeschäften, die vom Bankensystem erworben werden, bedient werden können. FCDU-Darlehen, die zum 27. Oktober 2000 ausstehend sind, können jedoch weiterhin von Devisengesellschaften gewartet werden. AABs dürfen keine Devisen an Gebietsansässige zur Zahlung von Devisenpflichten an Gebietsansässige außer AABs verkaufen. B. Abschnitt 8 erhält folgende Fassung: "Abschnitt 8. Modalitäten der Zahlung der Einfuhren". AABs dürfen ohne vorherige BSP-Zulassung gemäß den Bestimmungen der Ziffern 9 bis 13 Devisen an Service-Zahlungen für Einfuhren im Rahmen einer der folgenden Vereinbarungen verkaufen: 1. Akkreditiv (LC) 2. Dokumente gegen Zahlung (DP) 3. Dokumente gegen Annahmevereinbarung 4. Vereinbarung über offenes Konto (OA) 5. Direct Remittance (DR) und 6. Advance Payment. rdquo C. Die Ziffern 3 und 4.a des Abschnitts 11 müssen nun wie folgt lauten: ldquo3. Erweiterungen. Zahlungen nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum für ordnungsgemäß gemeldete DAOA-Einfuhren dürfen ohne vorherige BSP-Zulassung ohne Rücksicht auf die Häufigkeit der Verlängerung zugelassen werden, sofern die kumulative Verlängerungsdauer 360 Tage nicht mehr beträgt als die von BLAWB date. rdquo ldquo4. Mechanik der Berichterstattung. ein. Die Importeure übermitteln der APS die AAB-Kopien der entsprechenden Handelsrechnung BLAWB und ggf. die Einfuhrgenehmigung, auf deren Grundlage die AAB dem BSP das gleiche wie das DAOA-Angebot nach dem genannten Zeitplan 10.rdquo D berichtet Wie folgt ldquoSection 12. Direct Remittance. Die AABs können innerhalb von 29 Kalendertagen nach Abrechnungsdatum die Anträge auf direkte Überweisung der Einfuhrzahlungen nach Vorlage der vollständigen Original-Versandpapiere gemäß den geltenden Vorschriften und ggf. Einfuhrzollabfertigung für die von den betroffenen Regierungsstellen ausgestellten Regulierungsdienste erbringen. Wenn der 29. Tag auf einen Nicht-Bankgeschäftstag fällt, gilt der folgende Bankgeschäftstag, und die Einfuhr wird weiterhin als DR. rdquo E betrachtet. § 13 erhält nun folgenden Wortlaut: ldquoSection 13. Vorauszahlung. AABs können Devisen an Importeure bis zu US100.000 oder deren Gegenwert ohne vorherige BSP-Genehmigung für die teilweise oder volle Vorauszahlung der Einfuhren verkaufen, sofern die Einreichung von Importeuren an die Verkaufsbank von vorgeschriebenen Dokumenten. Devisenbanken sind verpflichtet, diese Transaktionen dem BSP-International Department unter den vorgeschriebenen Formularen zu melden. Alle Anträge auf den Erwerb von Devisen über US 100.000 oder deren Gegenleistung an die Vorauszahlung der Importe sind direkt beim BSP zur Genehmigung zu übergeben. F. Abschnitt 14 erhält folgende Fassung: ldquoSection 14. Andere Einfuhrregelungen. Einfuhrregelungen, die keine Zahlungen mit Devisen betreffen, die vom Bankensystem erworben wurden, sind auch ohne vorherige BSP-Genehmigung erlaubt. Dazu gehören: 1. Eigenfinanzierte (kein Dollar) Importe. Dies sind die Einfuhren aus importerrsquos eigenen Devisen-Depot Konten oder diejenigen, die von Lieferanten im Ausland, für die keine Zahlung in Devisen erfolgt, ob sofort oder potenziell. 2. Einfuhr auf Konsignationsbasis. Dabei handelt es sich um Einfuhren von Ausfuhrherstellern von Roh - und Hilfsstoffen ausländischer Zulieferer im Ausland zur Herstellung oder Verarbeitung von zur Ausfuhr bestimmten ausländischen Lieferantenkäufern. Hierzu gehören auch Maschinenausrüstungen und Ersatzteile, die dem örtlichen Hersteller für die eventuelle Wiederausfuhr an den Absender übergeben werden, sofern das betreffende Gerät nur im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Erzeugnissen zum Export verwendet wird Folgt: ldquoSection 27. DrawdownAvailment auf Darlehen. Darlehen, die unter Verwendung von Devisengeschäften, die vom Bankensystem erworben werden, bearbeitet werden sollen, müssen den nachstehenden Verfahren für die Inanspruchnahme entsprechen: 1. Darlehenserträge, die zur Finanzierung der lokalen Kosten bestimmt sind, werden innerlich für Pesos an das Bankensystem vergeben oder in anleihende Schuldverschreibungen hinterlegt Einen solchen Verkauf für Pesos und die Verwendung von Mitteln. (2) Die zur Finanzierung der Devisenkosten vorgesehenen Beträge dürfen nicht inner - halb des Geldbetrags gezahlt werden, sondern können entweder direkt an den nicht ansässigen Lieferanten - begünstigten gezahlt oder in einem Offshore-Konto deponiert werden. § 30.2 erhält folgende Fassung: "2 . Die folgenden Garantien, einschließlich Risikoübernahme und ähnliche Vereinbarungen, für Rechnung des privaten Sektors bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des BSP und der Registrierung, sondern werden dem BSP von den AABs als Emittentin unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars gemeldet, um für die Instandhaltung mittels Devisen berechtigt zu sein Die im Falle des Zahlungsverzugs durch den Hauptschuldner aus dem Bankensystem erworben wurden: Von lokalen Banken und anderen Finanzinstituten, einschließlich staatlicher Finanzinstitute, zugunsten der Gebietsfremden zu gewährende Bürgschaften: 1) Zahlungsgarantien (z. B. Bid-Bonds, Performance-Anleihen, Vorschussanleihen) und 2) Garantien zur Absicherung ausländischer Verpflichtungen Die nicht an der Natur eines ausländischen Darlehens teilnehmen. B. Garantien von ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie anderen ausländischen Gesellschaften zur Sicherung von Pesokrediten gewährt werden. 24.4. Der Erlös aus Bürgschaften, bei denen der Begünstigte ansässig ist, wird innerstaatlich zugelassen und an das Bankensystem verkauft. Als Voraussetzung für die Gewährung von Bürgschaften nach Ziffer a sind dem Bürgen die folgenden Unterlagen vorzulegen: 1. Anmeldepapiere des inländischen Kontoinhabers bei der Wertpapier - und Börsenkommission (für Unternehmenspartner) oder beim Bureau of Domestic Trade (Einzelunternehmen) ). 2. Vertrag und sonstige Unterlagen, die als Grundlage für die Erteilung der Bürgschaft dienen. § 44 § 44 erhält folgende Fassung: ldquoSection 44. Auslandsinvestitionen philippinischer Einwohner. Ein Gebietsansässiger kann nur investieren, wenn: 1. die Anlagen durch Rücknahmen aus dem ansässigen Investor der FCDU finanziert werden oder 2. die zu investierenden Mittel nicht zu denjenigen gehören, die an AABs für Pesos verkauft werden sollen oder 3. die zu investierenden Mittel sind Die von AABs, aber in Mengen von weniger als US30 Millionen pro Investor pro Jahr. Ein Antrag auf den Erwerb von Devisen für Auslandsinvestitionen, unabhängig davon, ob eine vorherige Genehmigung von Bangko Sentral ng Pilipinas erforderlich ist, ist den Unterlagen beizufügen, die nach den geltenden Vorschriften aufgeführt sind. Für die Zwecke dieses Abschnitts werden Anlagen in auf Fremdwährung lautende Bondsnoten der Republik Philippinen (ROP) oder anderer philippinischer Unternehmen als Auslandsinvestitionen betrachtet. Auslandsinvestitionen von Gebietsansässigen (mit Ausnahme von Banken), die mit Devisen, die von AABs erworben wurden, in einer Höhe von mehr als US 30 Millionen pro Investor pro Jahr finanziert werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung und Registrierung durch die Bangko Sentral n. Pilipinas, sofern der Erwerb von Devisen für ausländische Investitionen durch verwaltete oder Treuhandkonten (ausgenommen gepoolte Fonds) werden als Teil der Deviseneinkäufe durch den Auftraggeber oder Treugeber dieser Konten für die Feststellung der Einhaltung der Grenzwerte betrachtet. Qualifizierte Anleger (QIs) können bei der BSP eine höhere jährliche Auslandsinvestitionsgrenze beantragen. Für die Zwecke dieses Abschnitts beschränken sich die QI auf die folgenden: Versicherungs - und vorbedürfnisorientierte Gesellschaften kollektivgedeckte Gelder, sei es in einer Unternehmens - oder Vertragsstruktur, wie Investmentfonds, Investmentfonds und variablem Versicherungsdienst für öffentliche oder private Renten oder Ruhestand oder Die vom BSP als QI auf der Grundlage von Faktoren wie finanzielle Raffinesse, Größe und Ordnungsmäßigkeit der finanziellen Transaktionen, Nettovermögen und Größe der verwalteten Vermögenswerte bestimmt werden können. Die Anwendung von kollektiven Pensionsfonds und Pensions-, Ruhestands - und Vorsorgeeinrichtungen für eine höhere jährliche Auslandsbeschränkung kann durch einen eigenen Vorstand oder durch seinen Treuhänder erfolgen. Devisentermingeschäfte, die Dividendenwirte oder Veräußerungserlöse aus ausländischen Devisengeschäften erwirtschaf - ten oder erhalten, werden innerhalb von 15 Bankwerktagen nach dem Erwerb inner - halb von drei (3) Bankarbeitstagen nach dem Erwerb von AABs innerhalb von drei (3) in den Philippinen. Die AABs berichten an die BSP-Devisenkäufe für Auslandsinvestitionen von Gebietsansässigen monatlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars. J. Die Buchstaben b und e von Abschnitt 72.1 (Genehmigte Transaktionen von Thrift Banksrsquo FCDUs) lauten wie folgt: ldquob. Kaution, ungeachtet der Laufzeit, mit ausländischen Banken im Ausland, OBUs und anderen FCDUsEFCDUsrdquo ldquoe. Leihen, unabhängig von der Laufzeit, von EFCDUs, ausländischen Banken im Ausland und OBUs, vorbehaltlich der bestehenden Regeln für Fremdwährungsverbindlichkeiten Leihen Sie kurzfristige Fälligkeiten von anderen FCDUs Abschnitt 2. Änderungen der Berichtsanforderungen und Dokumentation Anforderungen für den Verkauf von FX durch Banken für Handelsgeschäfte A. Die Ziffern 1 und 2.a des Rundschreibens vom 9. Februar 2004 lauten wie folgt: ldquo1. Die Bevollmächtigten-Agenturen (AAB) melden nach Erhalt ihrer Importeur-Kunden die Originaldokumente von Dokumenten gegen Annahme (DA) und offenes Konto (OA) unter Ziffer 10 Import-Akkreditive (LCs) und DAOA-Import-Lieferungen und - Erweiterungen Und nach deren Zahlung gemäß Schedule 11 (Einfuhrzahlungen), beide Zeitpläne von FX Form 1 (Konsolidierter Bericht über Fremdwährungsaktiva und Passiva) 2. Innerhalb von fünf (5) Bankarbeitstagen nach dem Ende der Referenzwoche wird die Hardcopy der Sind der BSP International Department (ID) zuzustellen: a. 10 des FX-Formulars 1 zusammen mit einer Kopie der Handelsrechnung, des Frachtbriefs oder der Luftverkehrsbescheinigung (AWB) und gemäß dem BSP-Rundschreiben vom 24. Januar 2002 in der geänderten Fassung für DAOA-Einfuhren, , 000 oder ihr Äquivalent für Nachprüfungs - und Validierungszwecke. Die BSP behält sich jedoch das Recht vor, die Einreichung von Kopien von Schiffen und anderen zweckdienlichen Unterlagen für DAOA-Einfuhren unter US 50.000 oder dem entsprechenden Gegenwert zu verlangen, und zwar unter der Bedingung, daß B. Bestimmungsstelle des Rundschreibens vom 24. Januar 2002 in der geänderten Fassung Lautet nun wie folgt: ldquob. Alle Originalschifffahrtspapiere (BL) oder AWB und Rechnung werden von der ausstellenden Buchungsbank mit dem Bankrott-Namen und der Importart (dh LC, DP oder DA) gestempelt, unabhängig davon, ob FX verkauft wurde oder nicht . Die bevollmächtigten Bankbeamten müssen eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Originaldokumente vorgelegt und ordnungsgemäß gestempelt wurden. Diese Bescheinigung wird von der Stanzbank zusammen mit den fotokopierten Versanddokumenten aufbewahrt und für die BSP-Prüfung zur Verfügung gestellt. C. Ziffer Ic1.2 des Rundschreibens vom 24. Januar 2002 in der geänderten Fassung lautet wie folgt: ldquo1.2 . Bescheinigung der ausstellenden Buchführungsbank, die von der bevollmächtigten bankrsquos unterzeichnet wurde (an einzelne FX-Banken adressiert) mit folgenden Angaben: Höhe der ausstehenden Devisengeschäfte ii. Betrag der Kaufsache und iii. Bankreferenznummer (BRN) für DA. rdquo D. Ziffer 1.c.1.3 des Rundschreibens vom 24. Januar 2002 in der geänderten Fassung wird gestrichen. E. Punkt II des Rundschreibens vom 24. Januar 2002 in der geänderten Fassung lautet wie folgt: ldquoII. Einfuhr unter Direktabfertigung (DR) oder Offenes Konto (OA) Bei Einfuhren im Rahmen von OA hat der Importeur-Klient seinen Berichtsbanken Original-Kopien der Versandpapiere, einschließlich einer Original-BL oder einer der ursprünglichen Kopien von AWBs, für das Stanzen des Bankrsquos-Namens BRN und OA als Einfuhrart vorzulegen. Der bevollmächtigte Bankbeamte bringt seine Unterschrift auf den ordnungsgemäß gestempelten Originalschifffahrtspapieren an, aus denen hervorgeht, dass Originaldokumente vorgelegt wurden und keine FX verkauft wurde. Bei Einfuhr unter DR hat der Importeur-Klient dem Verkäufer unverzüglich die gleichen Original-Versandpapiere zum Stanzen von ldquoFX SOLDrdquo beim Kauf von FX zu übergeben. B. Die Banken können FX für DR-Importe an den Importeur-Kunden verkaufen, sofern der Importeur-Kunde alle unter Ziffer II. a genannten ursprünglichen Versandpapiere vorlegt. Die Verkaufsstelle stanzt ldquoFX SOLDrdquo auf den ursprünglichen Versandpapieren bei Verkauf von FX. C. Die Banken können FX für ordnungsgemäß gemeldete OA-Importe an Importeur-Mandanten unter folgenden Bedingungen verkaufen: (1) Ist die verkaufssendende Bank auch die berichtspflichtige Bank, so hat der Importeur-Kunde die unter Ziffer II. a ordnungsgemäß gestempelten Originalpapiere zuzustellen über. 2. Falls die verkaufssendende Bank nicht die berichtspflichtige Bank ist: 2.1. Der Importeur-Kunde stellt die ordnungsgemäß gestempelten Original-Versandpapiere wie in Punkt II. a oben und 2.2. Die sellingremitting Bank stempelt ldquoFX SOLDrdquo unterzeichnet von der Verkaufsstelle bankrsquos zugelassener Unterzeichner auf den ordnungsgemäß gestempelten ursprünglichen Versandpapieren und zeigt darauf den Betrag der verkauften FX an. 3. Falls die verkaufende Bank nicht die überweisende Bank ist: 3.1. Der Importeur-Kunde hat die ordnungsgemäß gestempelten Original-Versandpapiere gemäß Ziffer II. a über 3.2 vorzulegen. Die verkaufende Bank stempelt ldquoFX SOLDrdquo, unterzeichnet von den verkaufenden bankrsquos zugelassenen Unterzeichner, auf den ordnungsgemäß gestempelten Originalschifffahrtsdokumenten und gibt an, dass der Betrag der verkauften FX 3.3. Die verkaufende Bank übermittelt die ordnungsgemäß gestempelten ldquoFX SOLDrdquo Original-Versandpapiere, die darauf den Betrag des an den Importeur-Kunden verkauften FX anweisen und gleichzeitig den FX-Erlös an die überweisende Bank zur sofortigen Überweisung an den ausländischen Lieferanten überweisen und 3.4. Die überweisende Bank muss diese Zahlung gemäß Anhang 11 der FX Form 1 melden. In jedem Fall verkauft die veräußernde Bank FX nicht mehr an den Importeur-Kunden über die Fälligkeit der OA-Einfuhr hinaus, ohne vom ausländischen Lieferanten ordnungsgemäß verlängert zu werden, wie dies durch ein Verlängerungsschreiben des ausländischen Lieferanten an die verkaufende Bank bestätigt wurde Die gemäß Anlage 10 des FX Form 1 gemeldet werden. Die Banken können FX für die Wartung von OA-Einfuhren, die über 360 Tage ab dem Datum der BLAWB verlängert werden, nach Vorlage durch den Importeur-Kunden eines BSP-Zulassungsschreiben F. Posten 1.e, D, 3.d, 4.b, 5.b und 6.a des Rundschreibens vom 9. August 2001 lauten wie folgt: ldquocopy der ursprünglichen Handelsrechnung (elektronische Übermittlung kann zugelassen werden, sofern die darin enthaltenen Angaben mit denen übereinstimmen In der ursprünglichen BLAWB) rdquo Abschnitt 3. Änderungen der Dokumentation Anforderungen für den Verkauf von Devisenreserven durch autorisierte Agent Banken (AABs) Nichtbanken BSP-beaufsichtigte Unternehmen (NBBSEs) und ihre TochtergesellschaftAffiliate Forex Corporation für Nichthandelsgeschäfte Anhang B des Rundschreibens Nr Nr. 388 vom 26. Mai 2003 in der geänderten Fassung erhält folgende Fassung: MINDESTDOKUMENTATIONSVORSCHRIFTEN FÜR DEN VERKAUF VON FX FÜR NICHT-HANDELSZWECKE VON AUTORISIERTEN AGENTEN BANKEN (NABBSE) UND IHREN SUBSIDIARYAFFILIATE FOREX CORPORATIONS A. Verkauf von Fremdwährungen für nicht gewerbliche Zwecke gemäß § 2 des Rundschreibens Nr. 1389 vom 13. April 1993 in der jeweils geltenden Fassung 1. Mittelfristige Fremdwährungsdarlehen (mit ursprünglichen Laufzeiten über 1 Jahr) 1.a. BSP-Zulassungsschreiben und begleitendem ldquoSchedule der Haupt - und Zinszahlungen auf BSP-registrierten ausländischen Credits (Zeitplan RA-2) und ggf. ldquoSchedule der Zahlungen für Gebühren amp Andere Gebühren auf BSP registrierten ausländischen Loanrdquo (Zeitplan RA-2.1). Der FX, der AABNBBSEForex Corporation verkauft, muss die Originale der entsprechenden Zeitpläne füllen, um den FX Verkauf und 1.b aufzuzeichnen. Kopie der Abrechnungserklärung des Gläubigers. Die Beträge, die erworben werden können, sind auf Fälligkeitsdaten beschränkt, die zu dem im Registrierungsschreiben angegebenen planmäßigen Fälligkeitsdatum angegeben sind. Die Übernahme der erworbenen Kaufsumme muss mit den fälligen Terminen der zu wartenden Verpflichtungen übereinstimmen, sofern nicht anderweitig vom BSP genehmigt 2.a. BSP-Brief-Behörde für den Kreditnehmer zu erwerben FX auf Service-spezifische Darlehens-Konten und ggf. das ldquoSchedule der Deviseneinkäufe aus dem Banken Systemrdquo. Der Devisenverkauf AABNBBSEForex Corporation zeichnet die Daten und die Beträge der FX auf, die auf der ursprünglichen BSP-Brief-Behörde verkauft werden oder wenn es einen begleitenden Zeitplan für FX-Käufe gibt, auf dem Original dieses Zeitplans und 2.b. Kopie der Abrechnungserklärung des Gläubigers. Die zu erwerbenden Beträge sind auf den nicht genutzten Saldo der Briefbehörde beschränkt. Die Übernahme des Kaufpreises erfolgt mit den fälligen Terminen der zu wartenden Verpflichtungen, sofern nicht anderweitig vom BSP genehmigt. 2. Kurzfristige Fremdwährungsanleihen (mit Ursprungslaufzeit bis zu 1 Jahr) a. Darlehen von Offshore-Gläubigern (Banken und Nichtbanken) 1.a. BSP-Zulassung oder Einschreibebrief mit Darlehen Bedingungen und borrowerrsquos Empfangen von Kopie seines Berichts über die kurzfristige Darlehen an BSPrsquos International Department (ID) eingereicht. Der FX Verkauf AABNBBSEForex Corporation Stempel ldquoFX SOLDrdquo, die Daten des Verkaufs und die Beträge auf der ursprünglichen BSP-Zulassungsbeschränkung Brief und 1.b. Kopie der Abrechnungserklärung des Gläubigers. Die erworbenen Beträge sind beschränkt auf: a) die in der BSP-Zulassung oder dem Einschreibebrief angegebenen Beträge oder b) den noch offenen Restbetrag des Darlehens, der niedriger ist. Die Übernahme der erworbenen FX erfolgt mit den Fälligkeitsdaten der zu wartenden Verpflichtungen, sofern nicht anderweitig vom BSP genehmigt. B. Darlehen von FCDUsOBUs 1.a. BSP-Zulassung oder Einschreibebrief mit Darlehensbedingungen oder Zertifizierung von der kreditgebenden Bank auf den ausstehenden Betrag. Der FX Verkauf AABNBBSEForex Corporation Stempel ldquoFX SOLDrdquo, die Daten des Verkaufs und die Beträge an der ursprünglichen BSP Genehmigungsregistrierung Brief oder Bank-Zertifizierung und 1.b. Kopie der Abrechnungserklärung des Gläubigers. Die zu erwerbenden Beträge sind beschränkt auf a) die im BSP-Zulassungs - oder Einschreibebrief angegebenen Beträge oder b) den Restbetrag des in der Bankbescheinigung angegebenen Darlehens, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die Übernahme der erworbenen Kaufsumme muss mit den fälligen Terminen der zu wartenden Verpflichtungen übereinstimmen, sofern nicht anderweitig vom BSP genehmigt 2.a. Für Kredite, die keine BSP-Zulassungsregistrierung benötigen, ist die Schuldverschreibung (PN) als Kopie vom Leiter des Kreditinstituts und der Zertifizierung durch die Kreditbank: Auf den noch ausstehenden Grundbetrag ii. Dass das Darlehen im Rahmen der bestehenden Regelungen für die Instandhaltung von FX aus dem Bankensystem in Betracht kommt iii. Dass das Darlehen zur Finanzierung von Handelsgeschäften (sowie Vor-Ausfuhrkosten im Falle von FCDU-Darlehen der Exporteure) des Kreditnehmers und iv. Das Datum, an dem das Darlehenskonto dem zuständigen BSP-Abteilungsamt unter den vorgeschriebenen Formularen gemeldet wurde. Dies kann für neue Kredite verzichtet werden, die der BSP zum Zeitpunkt der FX-Anmeldung noch nicht gemeldet wurden. Der Devisenverkauf AABNBBSEForex Corporation stempelt ldquoFX SOLDrdquo, das Datum des Verkaufs und die Beträge, die an der ursprünglichen Bescheinigung von der kreditgebenden Bank beteiligt sind, und 2.b. Kopie der Abrechnungserklärung des Gläubigers. Die zu erwerbenden Beträge sind auf die in der Bankbescheinigung angegebenen PN oder PN beschränkt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die Übernahme der erworbenen FX erfolgt mit den Fälligkeitsdaten der zu wartenden Verpflichtungen, sofern nicht anderweitig vom BSP genehmigt. Anmerkung: Für nichtregistrierte Fremdwährungsdarlehen werden Pflichten gegenüber nicht ansässigen Finanzinstituten und FCDU-Darlehen, die nicht mit FX bearbeitet werden dürfen, die ab dem 27. Oktober 2000 aus dem Bankensystem erworben werden, aber von Forex-Unternehmen bedient werden können, Kopien der folgenden Dokumente Erforderlich sein: a. Darlehensvereinbarungen und b. Abrechnungserklärungen des Gläubigers. Zahlungen im Zusammenhang mit Bürgschaften und ähnlichen Vereinbarungen, einschließlich Risikovereinbarungen, resultierend aus Devisentermingeschäften, die aus Bürgschaften und ähnlichen Vereinbarungen resultieren, einschließlich Risk Take Over Arrangements (RTO), die keine Fremdfinanzierungsdarlehen beinhalten Kopien von: a. Vereinbarungen, die von der Garantievereinbarung abgedeckt sind b. Standby-Letter of Credit (SLC) oder Garantievertragserklärung c. Nachweis der ursprünglichen obligorrsquos default und creditorrsquos Aufforderung zur Garantie und d. Abrechnungserklärung des gebietsfremden oder örtlichen Bankgaranten Zahlungen im Zusammenhang mit Build-Operate-Transfer und ähnlichen Finanzierungsmodellen mit Transfervereinbarungen b. Direkte ausländische Beteiligungen a. BSRD b. Fotokopie des Kaufnachweises oder einschlägiger Unterlagen, die den Rückzahlungsbetrag im Falle der Auflösung der Kapitalherabsetzung, den Nachweis der Aufteilung der Guthaben wie die Aufstellung des Nettovermögens für die Liquidation c. Photocopy of Clearance von der zuständigen Abteilung des BSP-Supervisions - und Prüfungssektors (für Banken) oder von der Versicherungskommission (für Versicherungsunternehmen), vom Energieministerium oder vom National Power Corporation (für Ölnaturgeothermieunternehmen) d. Detaillierte Berechnungen (Anlage 2) des beantragten Betrags im beigefügten Formular, das von einem Bevollmächtigten der Beteiligungsgesellschaft erstellt wurde, und e. Fotokopie der einschlägigen geprüften Jahresabschlüsse 2. Verteilung der Dividenden Gewinne Erträge Interessen a. BSRD oder BSRD Brief-Beratung b. Fotokopie von PSE-Bardividenden und Phil. Central Depository (PKD) Ausdruck der Bardividendenausschüttung oder Berechnung der von der MMI Emittentin oder Bank emittierten Zinsen c. Fotokopie des Sekretärs Vereidigte Erklärung d. Fotokopie des letzten geprüften Jahresabschlusses und des Zwischenabschlusses zum Dividendendeklarationszeitraum (für Direktinvestitionen im Ausland) e. Für ausländische Direktinvestitionen, Fotokopien der Abfertigung von BSP-SES (für Nicht-PSE-Banken), Versicherungsgesellschaften (für Versicherungsunternehmen), Energieministerium oder von der National Power Corporation (für Ölnaturgeothermieunternehmen). F. Detailed computation of the amount applied for in the attached format (Attachment 2). 3. Outward Investment a. Photocopy of investment proposalsubscription agreement, bondstock offering circular and such other documents showing the nature and place of the investment b. A certification that total annual outward investments have not breached the limits under existing regulations c. A written undertaking to inwardly remit the dividendsearnings or divestment proceeds from outward investments within 15 banking days from date of receipt and sell the same for pesos through AABs within three (3) banking days from receipt in the Philippines the dividendsearnings or divestment proceeds from outward investments d. Photocopy of BSP approval for outward investments funded with FX purchased from AABs exceeding the prescribed limit under existing regulations and e. Photocopy of clearance from the Insurance CommissionSecurities and Exchange Commission for investments by insurance companiespre-need corporations, as may be required under existing rules All foreign exchange purchases for non-trade transactions shall be directly remitted to the intended non-resident beneficiary or creditor bank, whose FCDU loans are eligible to be serviced with foreign exchange sourced from the banking system. Exceptions to this rule include travel funds, medical expenses abroad not yet incurred, and sales proceeds of emigrantrsquos domestic assets if emigrant is still in the country. Section 4. Reminder Clause. Notwithstanding the liberalization of foreign exchange rules and regulations, banks are reminded to adopt and adhere to safe and sound policies in undertaking their foreign exchange transactions. Section 5. Compliance with Anti-Money Laundering Rules All transactions under this Circular shall comply with existing regulations on anti-money laundering pursuant to the provisions of Republic Act No. 9160 (Anti-Money Laundering Act of 2001) dated 29 September 2001, as amended. Section 6. Repealing Clause. All rules and regulations that are inconsistent with the foregoing provisions are hereby superseded. This Circular shall take effect fifteen (15) calendar days after publication in the Official Gazette or a newspaper of general circulation in the Philippines. FOR THE MONETARY BOARD AMANDO M. TETANGCO, JR. Governor For pdf copies of signed issuances not yet posted in this website, kindly e-mail the Administrative Services Department at externalissuancesbsp. gov. ph. To facilitate retrieval of requested issuance, please indicate type and number, date, and subject.
Das Wort Abu hat eine Web-Popularität von 322000000 Seiten. Die Bedeutung von Abu ist: Vater Web-Synthese über diesen Namen:. Abu ist auch ein großes Rajput und Jain Wallfahrtszentrum. Abu ist eine Vereinigung der Fernseh - und Funknetzwerke in Asien. Abu ist ein besonders aktives Mitglied in diesem Komitee, und der Direktor der technischen Abteilung von abu ist zurzeit sein Laster. Abu ist ein Bildkamera NOAO ir die für die Leistung des 1024x1024 aladdins InSb Array zu bewerten. Abu ist für eine in meinem Kopf geätzt und nur einen Grund, und das ist die prächtigen Dilwara Jain Tempel. Abu ist ein angenehmer Rückzugsort inmitten der üppigen bewaldeten Hügeln und ist eine grüne Oase in der kargen Wüstenlandschaft von Rajasthan. Abu ist eine grüne Oase in der kargen Wüstenlandschaft thats rajasthan. Abu ist der einzige Hügel Station, die Sie hoffen können, in Rajasthan zu sehen. Abu ist reich illustriert von renommierten Künstlern william stout. Abu veröffentlicht eine Broschüre über Fer...
Comments
Post a Comment